Begriffe erläutert
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Kapitelübersicht : Ehe zu dritt Eheschließung
Die Eheschließung erfolgt nach den staatlichen Gesetzen auf dem Standesamt, wenn dort ein Brautpaar vor dem Standesbeamten seinen gemeinsamen Willen kundtut, die Ehe einzugehen.Die kirchliche Trauung eines Ehepaares ist nur möglich, wenn die Eheschließungsurkunde vorliegt.
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Dieses Begriffslexikon basiert auf dem Buch Kreuz und quer durchs Kirchenschiff von Ernst Scheibe (ISBN 3-374-01709-6).
Die elektronische Verwendung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Verlagsanstalt GmbH, Leipzig.