Zum Inhalt springen
Sonntag, 26. Mai 2013
Sie sind hier: Startseite > Bibliothek > Lexikon der Begriffe

Begriffe erläutert


Suchoptionen:

Anzeige nach Alphabet

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X  Y  Z  
Derzeit sind 534 Begriffe in der Datenbank enthalten.

Kapitelübersicht : Ehe zu dritt   Eheschließung

Die Eheschließung erfolgt nach den staatlichen Gesetzen auf dem Standesamt, wenn dort ein Brautpaar vor dem Standesbeamten seinen gemeinsamen Willen kundtut, die Ehe einzugehen.
Die kirchliche Trauung eines Ehepaares ist nur möglich, wenn die Eheschließungsurkunde vorliegt.
In der Kategorie Ehe zu dritt finden Sie:

Dieses Begriffslexikon basiert auf dem Buch Kreuz und quer durchs Kirchenschiff von Ernst Scheibe (ISBN 3-374-01709-6).

Die elektronische Verwendung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Verlagsanstalt GmbH, Leipzig.